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Pfarreien, Gottesdienste, Veranstaltungen

Nützliche Informationen

Ablass

Hier finden Sie hilfreiche Stellen aus dem gültigen Direktorium der Diözese Augsburg. * Allgemeine Erklärung: Was ein "Ablass" ist, erklärt das Kirchenrecht (CIC): Can. 992 – Ablass ist der Nachlass zeitlicher Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend disponierte Gläubige unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen durch die Hilfe der Kirche, die im Dienst an der Erlösung den Schatz der Sühneleistungen Christi und der Heiligen autoritativ verwaltet und zuwendet.
Can. 993 – Ein Ablass ist Teilablass oder vollkommener Ablass, je nachdem er von der zeitlichen Strafe, die für die Sünden zu verbüßen ist, teilweise oder ganz befreit.
Can. 994 – Jeder Gläubige kann Teilablässe oder vollkommene Ablässe für sich selbst gewinnen oder fürbittweise Verstorbenen zuwenden. Die nach der Vergebung der Schuld noch verbleibenden Sündenstrafen können in diesem Leben durch Gebet und Opfer gesühnt werden. Sie werden aber auch durch einen vollkommenen Ablass getilgt. Den Verstorbenen, die in der Gnade Gottes aus diesem Leben scheiden, jedoch noch Sündenstrafen im Fegfeuer (Purgatorium, Reinigungsort) erleiden müssen, können wir fürbittweise Ablässe zukommen lassen. Um einen vollkommenen Ablass (für sich oder fürbittweise für Verstorbene) zu gewinnen, ist erstens das am jeweiligen Tag angegebene Werk oder Gebet zu verrichten. Zweitens müssen die üblichen Voraussetzungen erfüllt werden: Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; die Bedingung, das Bußsakrament zu empfangen, kann mehrere Tage vorher oder danach erfüllt werden; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters (= in den Anliegen des Papstes; gewöhnlich wird das Vater Unser und das Gegrüßet seist du Maria gebetet.) Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, erlangt man einen Teilablass. * Zum monatlichen Triduum: "In allen Pfarreien, auch in solchen ohne Priester am Ort, ist das monatliche Triduum [Priesterdonnerstag, Herz-Jesu-Freitag, Herz-Mariä-Samstag] um geistliche Berufe mit Eucharistiefeiern, Gottesdiensten oder Rosenkranzandachten zu halten“ (Diözesansynode Augsburg 1990, II B Anordnung 5.1, S. 135). „Der Samstag nach dem Herz-Jesu-Freitag ist der Verehrung des Unbefleckten Herzens Mariä geweiht. Die monatliche Wiederkehr und die Verbindung mit dem Herz-Jesu-Freitag sind geeignet, das Anliegen der Herz-Mariä-Weihe nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, sondern die Gläubigen in der Gesinnung Unserer Lieben Frau immer wieder zu erneuern und zu festigen. Darum soll künftig in allen Pfarreien im Gefolge des Priester-Donnerstags mit der »Heiligen Stunde« und des Herz-Jesu-Freitags der Samstag zu Ehren des Unbefleckten
Herzens Mariä begangen werden. Das besondere Gebetsanliegen dieser drei Tage und des darauf folgenden Sonntags soll die Bitte um geistliche und kirchliche Berufe sein, die die Gemeinden beharrlich und gemeinsam von Gott erflehen müssen“ (Abl 1975, S. 445). Anlässlich der frommen Teilnahme an der liturgischen Feier zur Förderung der Priester- und Ordensberufe kann ein vollkommener Ablass gewonnen werden (vgl. HA, Nr. 5, S. 52). * zum 2. August bzw. dem darauffolgenden Sonntag: Die nach der Vergebung der Schuld noch verbleibenden Sündenstrafen können in diesem Leben durch Gebet und Opfer gesühnt werden. Sie werden aber auch durch einen vollkommenen Ablass getilgt. Den Verstorbenen, die in der Gnade Gottes aus diesem Leben scheiden, jedoch noch Sündenstrafen im Fegfeuer (Purgatorium, Reinigungsort) erleiden müssen, können wir fürbittweise Ablässe zukommen lassen. Der Portiunkula-Ablass kann am 2. August bzw. am darauf folgenden Sonntag (ab 12 Uhr des Vortages bis 24 Uhr des betreffenden Tages) in der Kathedrale sowie in päpstlichen Basiliken (Basilicæ minores), Pfarrkirchen oder Filialkirchen, die einen eigenen Sprengel haben, und in den Ordenskirchen der franziskanischen Ordensfamilien, jedoch nur einmal als vollkommener Ablass, gewonnen werden. Voraussetzungen hierfür sind der Besuch einer dieser Kirchen mit dem Gebet »Vater unser« und dem Glaubensbekenntnis sowie die üblichen Bedingungen, und zwar: Beichte mit entschlossener Abkehr von jeder Sünde, Kommunionempfang und Gebet in den Anliegen des Papstes (zB »Vater unser« und »Gegrüßet seist du, Maria« oder ein anderes Gebet nach freier Wahl). Die drei zuletzt genannten Bedingungen können ca. 20 Tage vor oder nach dem Kirchenbesuch erfüllt werden. Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, gewinnt man einen Teilablass. * zu Allerheiligen und Allerseelen (1.-8. November) Die nach der Vergebung der Schuld noch verbleibenden Sündenstrafen können in diesem Leben durch Gebet und Opfer gesühnt werden. Sie werden aber auch durch einen vollkommenen Ablass getilgt. Den Verstorbenen, die in der Gnade Gottes aus diesem Leben scheiden, jedoch noch Sündenstrafen im Fegfeuer (Purgatorium, Reinigungsort) erleiden müssen, können wir fürbittweise Ablässe zukommen lassen. Vom 1. bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben den üblichen Voraussetzungen (Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang; Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters [= in den Anliegen des Papstes] – Die
Bedingung, das Bußsakrament zu empfangen, kann mehrere [etwa 20] Tage vorher oder danach erfüllt werden) sind erforderlich:
a) am Allerseelentag (einschließlich 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentl. Kapelle, Gebet des Herrn und Glaubensbekenntnis; oder
b) vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen. Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, erlangt man einen Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann an diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch oder die Ld oder Vp aus dem Stundengebet für die Verstorbenen bzw. durch das „Réquiem ætérnam“ (Introitus der Allerseelenmesse/Messe für Verstorbene II: „Réquiem ætérnam dona eis, Dómine: et lux perpétua lúceat eis“ – „Herr, gib ihnen die ewige Ruhe, und das ewige Licht leuchte ihnen“) wiederholt gewonnen werden. * Weiter Ablässe können nach den gewöhnlichen Bedingungen u.a. zu diesen Anlässen gewonnen werden: - beim Empfang des Urbi et Orbi (Weihnachten und Ostern) - am 31. Dezember (beim Te Deum) - Gründonnerstag (beim Singen des eucharistischen Hymnus Pange lingua) - bei der Teilnahme an der Erstkommunion - beim gemeinschaftflichen Beten des Rosenkranzes (oder persönlich vor dem Allerheiligsten) - am Christkönigssonntag (bei der Christkönigsweihe)

Augustinusreliquie

Verschiedene Heiltümer und Reliquien werden in der ehemaligen Klosterkirche der Augustinerchorherren verehrt. Lesen Sie hier mehr... Verschiedene Heiltümer und Reliquien werden in der ehemaligen Klosterkirche der Augustinerchorherren verehrt. Unter den verschiedenen Kleinodien in der Pfarrkirche von Wettenhausen finden folgende Dinge besondere Erwähnung, wobei in der Säkularisation vieles abhanden gekommen ist und versteigert wurde. In den Annalen wird berichtet, dass der damalige Gutachter zwei Tage allein in der Silberkammer des Klosters zu inventarisieren hatte. Es sind zu erwähnen: Großer Kreuzpartikel, welcher seit 2022 als Dauerleihgabe der Pfarrkirchenstiftung Maria Himmelfahrt/Wettenhausen im Klostermuseum Wettenhausen zu bewundern ist. In das filigran gearbeitete Wettersegenskreuz sind Reliquien der heiligen Märtyrer Georg (2. Kirchenpatron) und Laurentius, sowie des hl. Bernhard eingearbeitet. Das Augsburger Goldschmiedekunstwerk trägt das Wappen von Propst Augustin Bauhof (1755-1776). Der Wettersegen wird zwischen dem Markustag (25.4.) und dem Fest Kreuzerhöhung (14.9.) zu den Gottesdiensten in die Pfarrkirche gebracht, damit der traditionelle Wettersegen gespendet werden kann. Aufwendiger Bruderschaftsaltar mit der Königin vom hl. Rosenkranz (Schaffneraltar im rechten Querhaus). Der Altar wird auch Marienaltar genannt und im Mai als Marienaltar geschmückt. Einst vielverehrtes Gnadenbild der Schmerzhaften Muttergottes im linken Querhaus. Grab der (seligen) Adelheid von Roth (vgl. Ursprungslegende von Krumbad b. Krumbach) beim linken Querhausaltar Augustinusreliquie Zusammen mit der prächtigen neuen Klosterkirche vermochte der fromme, fleißige und fürstliche Probst Dionysius von Rehlingen (1610−1692), sowohl Kultur, als auch Ordensleben und geistliches Leben zu heben. In diesem Sinne bemühte er sich um verschiedene Heiltümer und Reliquien, von denen zahlreiche Autentiken (Reliquienzertifikate, die im Pfarrarchiv aufbewahrt werden) zeugen. Darunter das kostbarste Gut, eine Knochenreliquie - entnommen aus der Speiche - des hl. Augustinus. Das Kloster Schöntal an der Jagst, die Abbatia Speciosae Vallis, schenkte unter dem Abt Benedikt Knittel (1650-1732) dem Kloster Wettenhausen einen Teil einer dort verehrten Augustinusreliquie. Eine feierliche Festpredigt zu diesem Schenkungsanlass - in Deutsch und Latein wiedergegeben - ist online gestellt und kann über diesen externen Link gelesen werden. Aus dieser Onlineausgabe stammt die Wiedergabe der wichtigsten Stelle, welche auf die Schenkung Bezug nimmt: Passus über die Augustinusreliquie in einer Lobpredigt im Reichsgotteshaus Wettenhausen Ebenso daraus entnommen sind die beiden entscheidenden Dokumente, die für die Echtheit der Reliquie bürgen: Schenkungsurkunde und Autentik des Abtes vom Kloster SchöntalRecognitio und Verehrungslizenz des Bischofs von Augsburg Augustinussonntag Am ersten Samstag im September - dem Samstag nach dem Fest des hl. Augustinus (28.8.) - wir in Behlingen die Marienmesse mit dem Formular der Augustinerorden "Maria vom Trost" gelesen, da die frühbarocke Rundkapelle im Süden des Ortes dieses Patrozinium trägt. Am ersten Sonntag im September ("Augustinussonntag") findet ein feierlicher Gottesdienst in der Pfarrkirche Wettenhausen zu Ehren des hl. Augustinus statt. Im Anschluss an die hl. Messe wird der Einzelsegen mit der Augustinusreliquie gespendet. Papst Leo XIV. Papst Leo XIV. wurde als Augustiner im Geist des hl. Augustinus und dessen Ordensregel geschult. Mit seiner Kardinalskreirung übergab ihm der Generalpostulator ein Brustkreuz mit Reliquien der wichtigsten Ordenspatrone, darunter Reliquien der hl. Monika und ihres Sohnes, des hl. Augustinus. Papst Leo XIV. trägt an seinem Herzen, was wir im Herzen unserer Gemeinde Wettenhausen verehren: Eine Reliquie des hl. Augustinus. Dies darf uns noch mehr Anlass dazu sein, um für den Hl. Vater und in seiner Meinung zu beten!

Beerdigung und Beisetzung

Einige Informationen über die christliche Bestattung finden Sie hier. Nach einem Todesfall Direkt nach dem Todes­fall muss ein Arzt den Totenschein ausstellen. Mit diesem kann dann die Sterbeurkunde beantragt und die Bestattung organisiert werden. Die Angehörigen, wie auch das Standesamt müssen über den Tod informiert werden. Etwaige Verfügungen zur Bestattung, sowie andere wichtige Dokumente (z.B. Personalausweis, Geburtsurkunde, Vollmachten, Testament,) sind bereitzuhalten. Mit einem Bestatter werden die organisatorischen Dinge der Bestattung geregelt (z.B. Grabplatz, Überführungszeitpunkt des Toten). Ist die Person ohne meldepflichtige Krankheit verstorben, kann der Verstorbene zu Hause aufgebahrt werden. Das Trauermahl wird organisiert und Einladungen versandt. Später werden die Versicherungen und der Arbeitgeber informiert und ggf. Konten oder Verträge aufgelöst, sowie das Eigentum des Verstorbenen abgeholt bzw. gesichtet (z.B. vom Pflegeheim). Kirchliches Begräbnis Zur Pfarreiengemeinschaft Kammeltal gehören verschiedene Gemeindeteile. Dies macht eine einheitliche Regelung bei Beerdigungen notwendig. Die Bestatter wissen in der Regel um diese einheitlichen Vorgaben. Bitte haben Sie Verständnis, dass aus Fairnessgründen keine Ausnahmen gemacht werden können. Absprachen - Ein Beerdigungstermin ist erst nach Rücksprache zwischen Bestatter und Pfarrbüro definitiv. Erst nachdem dieser Termin zwischen Bestatter und Pfarrbüro geklärt ist, nimmt das Pfarrbüro selbstständig und unmittelbar mit den Angehörigen Kontakt auf, um einen Termin für das Trauergespräch zu vereinbaren. Beerdigungstermin - Bestattungen finden in der PG Kammeltal nur an folgenden Wochentagen statt: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag. Wenn möglich, werden die Beerdigungen an den Wochentagen gehalten, an welchen abends ein Gemeindegottesdienst gehalten würde: Dienstag (Behlingen/Ried), Mittwoch (Wettenhausen/Hammerstetten) und Donnerstag (Ettenbeuren). Die hl. Messe am Abend entfällt bei einem Requiem an diesem Tag. Scheidegebete - Die Scheidegebete unter dem Klang der Totenglocke werden in der Regel am Ende der Sonntagsmesse, welche unmittelbar auf den Tod des Verstorbenen folgt, gebetet. Das Scheidegebet besteht aus dem "Vater unser", dem "Ave Maria" und dem "O Herr, gib ihm/ihr die Ewige Ruhe"! Sterberosenkranz - Vor dem Requiem oder dem Wortgottesdienst ist es sinnvoll mit der ganzen Gemeinde den Sterberosenkranz zu beten. Gerade das betrachtende Wiederholen der bekannten Grundgebete vermag den Betenden Trost zu spenden. Daneben ist es das Gebet, das Abbrennen geweihter Kerzen oder die Gabe des Weihwassers, was unseren Verstorbenen - nach der hl. Messe - am meisten hilft. Dieser Flyer hilft Ihnen, wenn Sie mit dem Beten des Rosenkranzes weniger vertraut sind: Wie bete ich den Sterbe- bzw. Totenrosenkranz Gottesdienst - Die Bestattung kann im Anschluss an eine Hl. Messe (d.h. "Requiem") oder einen Wortgottesdienst (jeweils in der Kirche) stattfinden. Manchmal kann es sogar sinnvoll oder geboten sein, lediglich eine Andacht beim Leichenhaus zu halten und im Anschluss den Verstorbenen beizusetzen. Schmuck und Aufbahrung - In den Kirchen können keine Urnen, Fotos oder andere Gegenstände aufgestellt werden. Dafür sind die Leichenhallen und der Grabplatz vorgesehen. Lieder und Gesang - Die Lieder zur Hl. Messe beim Begräbnis (Requiem) sind grundsätzlich Kirchenlieder oder ggf. Instrumentalstücke, wobei maximal ein adäquates Liedstück mit anderem Charakter gewählt werden kann (z.B. Schlager oder Lieblingslied des Verstorbenen). Die Gestaltung im Rahmen eines Wortgottesdienstes ist hierbei freier möglich. Bestattung - Grundsätzlich wird der Sarg oder die Urne während der Feier am Grab abgelassen, sollten es manche unabwendbare Umstände (z.B. Wetter, Hochwasser) nicht anders bestimmen. Dies geschieht deshalb, weil die Feier einerseits von dort ihren ganzen Namen bekommt, nämlich "Beerdigung". Andererseits zeugt es von Wertschätzung und Respekt, wenn das Ablassen von Sarg oder Urne in Anwesenheit der Gemeinde und im feierlichen, eigens dafür vorgesehenen Rahmen stattfindet. Weiter Fragen Es gibt viele Fragen rund um den Tod und die Beerdigung. Ist es ja ein Thema, welches jeden Menschen unvermeidlich betrifft. Hier gibt es einige Orientierungshilfen; Sie klicken hierbei auf externe links: Feuerbestattung aus christlicher Sicht Christliches Sterben - Was ist damit verbunden?

Beichte

Es gehört zu den Kirchengeboten zu beichten... Aber es soll weniger eine Pflicht oder Notwendigkeit, als vielmehr ein innerer Drang, ja Freude sein, beichten zu gehen! Lesen Sie mehr... Rechte und Pflichten als Getaufter Indem wir durch die hl. Taufe zu Gliedern des Leibes Christi wurden und so zur Familie Gottes gehören, haben wir sowohl Rechte als auch Pflichten. Die Pflichten sind die 10 Gebote und die Kirchengebote: An Sonn- und Feiertagen besuche die hl. Messe und verrichte keine entheiligenden Arbeiten! Empfange mindestens einmal im Jahr das Sakrament der Beichte! Empfange mindestens einmal im Jahr während der österlichen Zeit die hl. Kommunion Halte die kirchlichen Fast- und Abstinenztage (Freitage, Quatember, Aschermittwoch und Karfreitag) Unterstütze die Kirche in ihren materiellen Erfordernissen (Kirchgeld, Kirchensteuer, Abgabe des "Zehnten" [Geld, Mitarbeit, Opfer usw.]) Beichzeiten in der Pfarreiengemeinschaft Regelmäßige Beichtzeiten zum Priesterdonnerstag, Herz-Jesu-Freitag und Herz-Mariä-Samstag Nach den Bußandachten im Advent und in der Fastenzeit Termin auf persönliche Vereinbarung mit dem Pfarrer (mittels Pfarrbüro - telefonisch oder per e-mail) Was hindert mich am Beichten? Ich habe keine Sünden! Der Apostel Johannes schreibt: "Wenn wir sagen, dass wir keine Sünde haben, führen wir uns selbst in die Irre und die Wahrheit ist nicht in uns." (1 Joh 1,8) Der Gewissensspiegel im Gotteslob oder diese Beichthilfe können uns liebevoll helfen, besser und wahrhaftiger auf unser Leben zu schauen: WAS SOLL ICH BEICHTEN Der Beichstuhl ist mir zu eng und muffig! Zwar hat der Gläubige und der Priester das Recht auf eine Absperrung im Beichtstuhl. Aber daran soll die Beichte nicht scheitern! Auf Anfrage kann auch außerhalb des Beichtstuhls oder gewöhnlichen Ortes gebeichtet werden (Mobilität oder Akustik sollen kein Hindernis darstellen!) Ich bin die Generalabsolution gewohnt! Vielen ist die Generalabsolution lieber, weil man unangenehme Dinge nicht offen aussprechen muss. Jedes Sakrament ist aber eine persönliche Begegnung zwischen Gott und der einzelnen Person. Die Kirche spendet die Generalabsolution nur in extremen Notfällen (z.B. Flugzeugabsturz oder andere unabwendbare Katastrophen). Zugleich wird dabei von der einzelnen Person verlangt, wenn sie überlebt, unverzüglich die persönliche Beichte nachzuholen. Die allgemeine kirchliche Norm ist von jedem Priester einzuhalten, also keine Generalabsolution ohne echte Notsituation zu spenden. Bereits 1972 hat sich die Glaubenskongregation dazu geäußert (auf diesem externen Link ist der Wortlaut).  In unseren Breiten gibt es weder Priestermangel, noch andere Gründe, die eine Generalabsolution im Rahmen z.B. einer Bußandacht rechtfertigen würden. Ich mache das selber mit dem Herrgott aus! Manche Dinge im Leben kann ich mir nicht selber geben. Manchmal bekommen wir Dinge nur durch andere Personen, die sie uns vermitteln. Denken wir an den Beginn des eigenen Lebens oder an bestimmte Medikamente, die ich nur mittels einem Arzt bekomme. Jesus hat zu den Aposteln und somit zu den Priestern gesagt: "Denen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen; denen ihr sie behaltet, sind sie behalten." (Mt 16,19) Der ordentliche Weg zur Vergebung ist die Einzelbeichte vor einem befugten Priester. Ich habe schlechte Erfahrungen mit der Beichte gemacht! Vielleicht "mussten" Sie beichten gehen oder der Priester war harsch oder hat unangemessen reagiert. Dies sind leider immer wieder vorkommende leidvolle Erfahrungen, die so nicht sein dürften! Ähnlich ist es vielleicht nach einem Streit oder gar einer Trennung. Nur ein neues sich Heranwagen hilft, um bessere Erfahrungen machen zu können. Es braucht eine gesunde Neuerfahrung, welche meistens ein Wagnis mitsichbringt, zugleich aber zu einem wahren Durchbruch verhelfen kann. Ich gehe zur Kommunion. Das genügt mir! Die hl. Kommunion bzw. das Heiligste Altarsakrament ist "Quelle und Höhepunkt" allen kirchlichen Handelns. Wir empfangen dabei ja Gott selbst! Wenn das Altarsakrament der Höhepunkt, also der Gipfel ist, dann muss ich mich zum "Gipfel" hinaufarbeiten bzw. mich auf die Tour vorbereiten. Niemand von uns würde so, wie er gerade angezogen ist auf den Mount Everest steigen. Sondern er würde sich durch Training und entsprechende Kleidung ausrüsten, um zum Gipfel steigen zu können. Ebenso ist es mit der hl. Kommunion. Ich kann sie nur empfangen, wenn ich dafür bereitet bin. Wer den Gipfel will, muss auch den Weg in Anspruch nehmen. Also: Wenn ich die Kommunion möchte, muss ich auch vorher regelmäßig beichten gehen. Trauen Sie sich! Die Beichte vermag so sehr zu befreien!

Ewige Anbetung

"Zum 1. Januar 1897 hat Bischof Petrus von Hötzl OFM die „Ewige Anbetung“ im Bistum Augsburg eingeführt. Ohne Unterbrechung sollte in unserer Diözese fortan der Lobpreis des eucharistischen Herrn gefeiert werden. Bis heute setzen Pfarrgemeinden, Klöster und Gemeinschaften diesen wertvollen Gottesdienst nach ihren Möglichkeiten fort." (Direktorium) Lesen Sie hier mehr dazu. Regelmäßig wird in der Pfarrei Kammeltal das Allerheiligste zur Anbetung ausgesetzt. Besonders das monatliche Triduum zum Monatsbeginn (u.a. Herz-Jesu-Freitag) ist davon geprägt. Zugleich haben die Schwestern Dominikanerinnen regelmäßige Anbetungszeiten. Bei Interesse können Sie sich an die dortigen Schwestern wenden. Damit in der ganzen Diözese ein Gebetsnetz aufrecht erhalten wird, hat jede Kirche einen Tag im Jahr, an dem das Allerheiligste in feierlicher Weise ausgesetzt wird. Verbunden mit den anderen Kirchen des Bistums besteht also eine nahtlose Zeit der Anbetung für die Anliegen der Diözese und des Bischofs, sowie der Gläubigen des Sprengels. Feste Termine in der PG Kammeltal sind: 21. Juni - Behlingen/Ried 26. Juni - Ettenbeuren 2. Juli - Wettenhausen

Firmung

Die Firmung ist der "geistige Ritterschlag". Zusammen mit der hl. Taufe und dem hl. Altarsakrament eines der drei "Initiationssakramente". Lesen Sie hier mehr. Was passiert bei der Firmung? Im Kirchenrecht wird das Sakrament der Firmung wunderbar beschrieben: "Das Sakrament der Firmung, das ein Prägemal eindrückt, beschenkt die Getauften, die auf dem Weg der christlichen Initiation voranschreiten, mit der Gabe des Heiligen Geistes und verbindet sie vollkommener mit der Kirche; es stärkt sie und verpflichtet sie noch mehr dazu, sich in Wort und Tat als Zeugen Christi zu erweisen sowie den Glauben auszubreiten und zu verteidigen." (CIC, can. 879) In Lumen Gentium heißt es: "Durch das Sakrament der Firmung werden die Getauften vollkommener mit der Kirche verbunden; sie werden reich ausgestattet durch eine besondere Kraft des Heiligen Geistes, und sie werden strenger verpflichtet, den Glauben als wahre Zeugen Christi in Wort und Tat zu verbreiten und zu verteidigen.“ (LG 11) Was braucht man zur Firmung? Firmbewerber: Fähig zum Empfang der Firmung ist jeder Getaufte, der noch nicht gefirmt ist. Außerhalb von Todesgefahr ist zum erlaubten Empfang der Firmung erforderlich, daß jemand, falls er über den Vernunftgebrauch verfügt, gehörig unterrichtet und recht disponiert ist und die Taufversprechen zu erneuern vermag. Die Gläubigen sind verpflichtet, dieses Sakrament rechtzeitig zu empfangen; die Eltern und die Seelsorger, vor allem die Pfarrer, haben dafür zu sorgen, daß die Gläubigen für seinen Empfang gebührend unterrichtet werden und zur rechten Zeit darauf zugehen. Das Sakrament der Firmung ist grundsätzlich den Gläubigen um das Unterscheidungsalter zu spenden. Firmspender: Der ordentliche Spender der Firmung ist der Bischof; gültig spendet dieses Sakrament auch der Priester, der mit dieser Befugnis kraft allgemeinen Rechts oder durch besondere Verleihung der zuständigen Autorität ausgestattet ist. Für jene, die sich in Todesgefahr befinden, hat der Pfarrer und sogar jeder Priester die Befugnis. Chrisam: Das Sakrament der Firmung wird gespendet durch die mit Chrisam auf der Stirn erfolgende Salbung, die unter Auflegung der Hand vollzogen wird, und durch die in den gebilligten liturgischen Büchern vorgeschriebenen Worte. Das Chrisam, das beim Sakrament der Firmung zu verwenden ist, muß vom Bischof geweiht sein, auch wenn das Sakrament von einem Priester gespendet wird. Ort: Es empfiehlt sich, daß das Sakrament der Firmung in der Kirche, und zwar während der Messe gefeiert wird. Firmpate: Dem Firmling soll, soweit dies geschehen kann, ein Pate zur Seite stehen; dessen Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, daß der Gefirmte sich wie ein wahrer Zeuge Christi verhält und die Verpflichtungen, die mit diesem Sakrament verbunden sind, getreu erfüllt. Was ein Firmpate alles mitbringen muss ist auf diesem Blatt beschrieben: Tauf- bzw. Firmpaten (vgl. CIC; can. 880ff.) Ablauf der Firmung Ablauf und Fürbitten Firmung und Hochzeit Katholische Christen, welche heiraten wollen, sollen vor dem Schließen des Ehesakramentes die hl. Firmung erhalten! (vgl. CIC 1065) Weiterführende externe Links - Firmung? https://bistum-augsburg.de/Glaube/Sakramente/Firmung - FAQ's zur Firmung, Firmpaten und häufig auftretenden Fragen https://bistum-augsburg.de/Bistum/Kirchengericht/Haeufige-Anfragen

Krankensakramente

"Von der Wiege bis zur Bahre" begleitet uns Gott auf unserem irdischen Pilgerweg durch seine geliebte Kirche. D.h. von der Taufe bis zum Requiem, der Geburt bis zum Tod belgeitet uns Jesus mit seiner heilbringenden Gnade. Lesen Sie hier mehr.  Wird der Mensch alt oder gebrechlich will ihn Gott stützen und begleiten. Dies geschieht durch das Handeln der Kirche in folgender Weise: * Krankensegen: Fragen Sie beim Pfarrer um einen Krankensegen. Vor einer Operation oder bei jeglicher geistlicher oder körperlicher Krankheit ist dies ein segensreiches Gnadenmittel! * Krankenkommunion: In unserer PG Kammeltal heißt es auch "Hauskommunion". Diese ist für Menschen, welche selber nicht mehr in die Kirche kommen können, weil sie zu gebrechlich sind oder keine Verwandten, Bekannten oder Nachbarn haben, die sie in die Kirche mitnehmen könnten. Melden Sie sich hierzu beim Pfarramt Wettenhausen. Sie werden dann über das Kommen des Pfarrers informiert. Bereiten Sie eine saubere Tischdecke, Kerzen, Weihwasser und frische Blumen vor, damit der eucharistische Herr bei Ihnen zu Hause gut empfangen werden kann. Gerne können Sie in diesem Rahmen auch das Sakrament der Beichte empfangen oder den Krankensegen. * Krankensalbung: Sind Sie psychisch oder körperlich schwer krank, sodass damit sogar der Tod eintreten könnte, bitten Sie um das Sakrament der Krankensalbung. Der richtige Zeitpunkt ist dann gekommen, wenn Sie dieses Sakrament noch bewusst, aber bereits im Angesicht des Todes empfangen können. Insofern ist auch die Bezeichnung "Lezte Ölung" nicht falsch, darf aber nicht dazu verleiten, als ob die Krankensalbung den unmittelbaren Tod mit sich brächte. * Ablass in der Sterbestunde: Ist ein Priester beim Sterben (bzw. in Lebensgefahr) in der Nähe, so soll dieser den Ablass für die Sterbestunde sprechen. Ist kein Priester beim Sterben zugegen, so gewährt die Kirche den vollkommenen Ablass in der Todesstunde dem Gläubigen, wenn dieser in seinem Leben einige Gebetsübungen regelmäßig verrichtet hat. In diesem Fall ergänzt die Kirche die zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses üblicherweise notwendigen Bedingungen. Dem Sterbenden soll hierbei ein "Sterbekreuz" in die Hände gegeben werden. Während der Lebzeit kann ein vollkommener Ablass für die Sterbestunde gewonnen werden, wenn zu den üblichen Bedingungen folgendes Gebet (zu entrichtendes Werk) verrichtet wird: „Herr, mein Gott, schon jetzt nehme ich die Sterbestunde, wie sie auch nach deinem Willen mich treffen mag, mit all ihren Ängsten, Peinen und Schmerzen aus deiner Hand ergeben und willig an." * Versehgang: Beim Versehgang spendet der Priester drei Sakramente: Die hl. Beichte, die hl. Krankensalbung und die hl. Kommunion. * Wichtige Dokumente: Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Verfügung für den Todesfall, eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und ein handschriftliches Testament! Weitere Informationen und Hilfen sind im Pfarrbüro zu erfragen. * Priesterlicher Rat: Warten Sie nicht zu lange bis Sie Ihren Lieben oder sich selbst diese Gnaden zukommen lassen. Es könnte irgendwann zu spät sein, wobei die ganze Ewigkeit davon abhängen kann!

Rosenkranzbruderschaft

Seit 1640 besteht eine Rosenkranzbruderschaft in Wettenhausen. Lesen Sie mehr dazu. Geschichtlicher Abriss Die Bruderschaft wurde mitten in den Wirren und Nöten des Dreißigjährigen Krieges von P. Ulrich Stump OP am 19.8.1640 eingeführt. Während dem Umbau der Klosterkirche wurde die Bruderschaft zur Wallfahrtskirche nach Deubach transferiert, welche ebenso zum Sprengel der Augustinerchorherren gehörte. Mit dem 1.9.1715 war die Bruderschaft dann wieder in Wettenhausen verortet. Der in das rechte Querhaus verbrachte ehemalige Hochaltar mit der Krönung Mariens vom Ulmer Meister Hans Schaffner (1524) wurde fortan Bruderschaftsaltar. Mit großem Eifer ließen sich die Menschen in die Gebetsgemeinschaft, also Bruderschaft einschreiben, deren wesentliches Merkmal das tägliche Beten des Rosenkranzes ist. Durch die Einnahmen der Bruderschaft konnte reiche Kirchenzier zur Ehre Gottes und Mariens angeschafft werden. Maria wird allhier angerufen als die „Königin vom hl. Rosenkranz“ und die „Helferin von Wettenhausen“, wie der Kupferstich von Gottfried B. Göz (1765) auf dem Titel zeigt. Nach herben und ungerechten Verlusten durch die Säkularisation 1803 wurde die Bruderschaft am 23.2.1878 feierlich wiedererrichtet. Mitglied werden Wenn Sie sich in die Bruderschaft einschreiben lassen wollen, melden Sie sich gerne im Pfarrbüro. Sie erhalten ein Begleitheft und werden gegen einen freiwilligen Spendenbetrag offiziell in die Gebetsgemeinschaft aufgenommen. Hauptverpflichtung des Mitglieds ist das regelmäßige Beten des hl. Rosenkranzes. Festtage Jährlich gibt es zwei Festtage der Rosenkranzbruderschaft: Zum Hochfest "Maria Verkündigung" (25.3.) 17.15 Uhr - Gestalteter Rosenkranz 18.00 Uhr - Festmesse am Bruderschaftsaltar mit der Abgabe des Mitgliederbeitrags Zum Rosenkranzfest (7.10.)Reiches Abendprogramm mit den Schwestern Dominikanerinnen, welche zugleich das Patrozinium ihres Kloster feiern

Spenden und Konten

Die Kirche ist reich Das stimmt! Sie ist reich an Erfahrung, denn seit 2000 Jahren konnte sie sich in den Wellen der Zeit über Wasser halten. Sie ist reich an geistigen Schätzen: Sündenvergebung wird durch sie geschenkt (Beichte) oder der Leib des Herrn (Kommunion). Sie ist reich an Fehlern und Sünden, da sie nicht nur aus Jesus Christus ihrem Haupt und aus den seligen Geistern im Himmel besteht, sondern ebenso aus dem "Bodenpersonal". Zu diesem gehören wir alle, deshalb liegt es an uns, die Kirche wieder reich an Heiligkeit zu machen.  Der Glaube und das Geld Ein erstes großes Thema, welches uns dabei einfällt ist die Kirchensteuer. Es gibt viele Gründe, die für das System "Kirchensteuer" sprechen und ebenso viele, die dagegen sprechen. Gemäß der jungen Kirche (NT) sollen wir gerne den "Zehnten (Teil)" geben, an welchen die Kirchensteuer in Deutschland aber längst nicht hinreicht. Vielleicht vermögen folgende Anlagen einen sinnvollen Einblick vermitteln: Infos zur Kirchensteuer - Diözese Augsburg - LeitfadenInfos zur Kirchensteuer - Erzdiözese München-Freising 2023Infos zur Kirchensteuer - Diözese Regensburg 2024 Die Kirche gehört in Deutschland zu den größten Arbeitgebern. Ebenso ist sie hier einer der größten privaten Grundbesitzer. Dies bedingt entsprechend hohe Personal- und Verwaltungskosten. Eine Pfarrei hat kaum ins Gewicht fallende Einnahmen, steht aber zugleich durch die vielen Strukturen (Kirchen, Kapellen, Kindergärten, Friedhöfe, Pfarrheime, Pfarramt, Pfarrwohnung) finanziell in der Pflicht. Sie muss sich erhalten, muss möglichst unabhängig bestehen können (sonst ist die Kirche durch Weltliches beeinflussbar) und soll zugleich eine Grundlage für eine tragfähige Zukunft haben. Eine "Arme Kirche", wie sie der hl. Franziskus gelebt hat, bleibt trotz allem eine gewisse Idylle, zumal die Mönche zum Betteln gehen mussten, um überleben zu können. Von Luft und Liebe allein kann halt niemand leben! Unbeschadet dessen ist die häufige Wahrnehmung, dass sich Geld mit Glauben zu unrecht überlagern, keinesfalls von der Hand zu weisen. Deshalb ist es Ziel in unserer Pfarreiengemeinschaft, verantwortungsvoll mit den Menschen, Finanzen und aus der Geschichte stammenden Pflichten umzugehen. Weder träumerische Armut, noch protzendes Gehabe, sondern demütiges Wirtschaften in den gegebenen Umständen zur Ehre und im Dienst des Dreifaltigen Gottes bilden unser Ideal! Ihre Spende hilft In diesem Sinne sind wir Ihnen dankbar für jede Spende. Möge vor allem Gott selbst Ihre guten Absichten vergelten, deshalb ein schlichtes "Vergelt's Gott!". Hier folgen die IBAN-Nummern für Ihre Überweisung: Kirchenstiftung Behlingen (mit Filialkirche Ried): DE29 7206 9736 0103 2743 30 Kirchenstiftung Ettenbeuren: DE05 7206 9119 0000 4806 30 Kirchenstiftung Wettenhausen (mit Filialkirche Hammerstetten): DE11 7206 9043 0000 6242 17 Kalvarienbergstiftung Wettenhausen: DE86 7206 9043 0140 6354 80

Taufe

Die Taufe ist die Eingangstür zu den Sakramenten. Wenn wir beim Betreten der Kirche Weihwasser nehmen erinnern wir uns daran. Taufanfrage Bei Taufanfragen (für Erwachsene oder Kinder) nehmen Sie am besten Kontakt mit dem Pfarrbüro auf. Die Tauftermine sind in der PG Kammeltal jeweils: Samstag vormittags Samstag nachmittags Sonntag vormittag, im Anschluss an den Sonntagsgottesdienst Im Rahmen einer Sonntags- oder Wochentagsmesse Hinweise zur Taufanfrage Es gibt nur die oben genannten Tauftermine Bitte beachten Sie ggf. dass ihr Wunschdatum schon vergeben ist. Gemeinsam mit dem Pfarrbüro können Sie aber nach einem anderen passenden Termin suchen. Entsprechend der allgemeinen kirchlichen Praxis wird von Aschermittwoch bis Karsamstag in der PG Kammeltal nicht getauft. Kinder werden sinnvollerweise in den ersten Lebenswochen getauft. Sollte ein Kind zur Erstkommunion kommen und noch nicht getauft sein, muss es zunächst die Taufe empfangen. Sollte dies bei mehreren Kindern in einem Jahrgang der Fall sein, so findet eine gemeinschaftliche Tauffeier statt. Die PG Kammeltal kann keine Einzeltauffeier (nur mit einem Täufling) garantieren. Checkliste 1) Meldung im Pfarrbüro Familienstammbuch (mit Geburtsurkunde des Täuflings) mitbringen Name und Adresse des oder der beiden Taufpaten Dabei wird nach einem geeigneten Tauftermin geschaut Es wird ebenso ein Termin zum Taufgespräch ausgemacht 2) Taufgespräch mit dem Taufgeistlichen Ausfüllen der Datenschutzerklärung Ausfüllen der Patenbescheinigung Absprache der Tauffeier 3) Tauffeier Pünktlich finden sich alle vor der Taufkirche ein. Der Ablauf der Feier ist hier zu finden: Ablauf - PG Kammeltal Wählen Sie für die Feier eine Lesung aus. Bestimmen Sie ebenso jemanden, der die Lesung liest. Sie können aus diesen Lesungen wählen: Lesung Schreiben Sie fünf Fürbitten. Bestimmen Sie ebenso einen oder mehrere Leute, die die Fürbitten vortragen. Jede Fürbitte wird von allen mit "Wir bitten dich, erhöre uns!" beantwortet. Sie können diese Fürbitten als Bausteine verwenden: Fürbitten Haben Sie ein eigenes Taufkleid in der Familientradition, so bringen Sie dieses zur Tauffeier mit. Ansonsten leiht die Pfarrei für die Tauffeier gerne ein Taufkleid aus. Besorgen Sie eine Taufkerze mit: 1) einem christlichen Symbol, 2) dem Namen des Kindes, 3) dem Taufdatum des Kindes Verinnerlichen Sie vor der Tauffeier diese Zusammenfassung: Die Taufe - Informationsheft Paten Der Taufpate muss folgende Vorraussetzungen erfüllen. Dies bestätigt er mit seiner Unterschrift. Er ist: katholisch gefirmt nicht ausgetreten aus der katholischen Kirche hat eine lebendige Beziehung zu Jesus und gibt Zeugnis von seinem katholischen Glauben ist dem Patenkind im Alltag nahe Das Kind benötigt im Normalfall einen solchen Paten. Eine Person, die nicht in diesem Sinne Pate sein kann, kann zusätzlich zum Paten als Taufzeuge fungieren. Es gibt maximal ein oder zwei Paten oder einen Paten und einen Taufzeugen.  Lesen Sie hier den grundlegenden Text für die Vorraussetzungen des Paten aus dem aktuell gültigen Kirchenrecht: Tauf- bzw. Firmpaten Namenspatron Bewusst haben Sie für Ihr Kind einen Namen ausgesucht. Mit der Taufe erhält das Kind einen Namenspatron, d.h. es gibt einen offiziell von der Kirche als heilig oder selig verehrten Menschen, von dem der Glaube sicher weiß, dass dieser im Himmel bei Gott ist. Von dort ist jeder Heilige Fürsprecher, Helfer und besonders Vorbild. Indem das Kind den Namen eines solchen Heiligen erhält, wird das Kind unter dessen besonderen Schutz gestellt. Wer der Namenspatron ihres Kindes ist und wann man diesen feiert übermitteln die Eltern und Paten den Kindern. Das Kind soll eine freundschaftliche Beziehung zu seinem Namensheiligen aufbauen. Bestehen mehrere Heilige mit gleichem Namen können die Eltern bzw. später das Kind wählen, welcher Heilige am besten passt. Diese externe links können helfen: Heiligenkalender Heiligenlexikon Nach der Taufe Damit die Taufe nicht nur Momentaufnahme und eine nette religiöse Feier bleibt, verpflichtet sich das Ehepaar beim Taufgespräch per Unterschrift zur christlichen Erziehung. Hier sind einige Hilfen, wie die Familie gemeinsam den Weg mit den Kindern beschreitet und das Sakrament der Taufe Ausdruck erhält. Klicken Sie auf diese externen links: Wie Edelsteine... (Familienalltag heiligen) Ich habe dich bei deinem Namen gerufen! (Namenstag feiern) Der Segen Gottes sei mit dir (Zeichen und Gesten) Gute Nacht, schlaf schön (Abendrituale) Guten Appetit! (Tischgebet) Du bist mein geliebtes Kind! (Tauferinnerung) Weiterführende Informationen Weitere Informationen finden Sie auf diesen externen links: Verschiedene Fragen rund um Taufe und Firmung Vorschriften im aktuellen Kirchenrecht (CIC) Videoclip zur Taufe (Youtube)