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Pfarreien, Gottesdienste, Veranstaltungen

Beerdigung und Beisetzung

Einige Informationen über die christliche Bestattung finden Sie hier.

Nach einem Todesfall

Direkt nach dem Todes­fall muss ein Arzt den Totenschein ausstellen. Mit diesem kann dann die Sterbeurkunde beantragt und die Bestattung organisiert werden. Die Angehörigen, wie auch das Standesamt müssen über den Tod informiert werden. Etwaige Verfügungen zur Bestattung, sowie andere wichtige Dokumente (z.B. Personalausweis, Geburtsurkunde, Vollmachten, Testament,) sind bereitzuhalten. Mit einem Bestatter werden die organisatorischen Dinge der Bestattung geregelt (z.B. Grabplatz, Überführungszeitpunkt des Toten). Ist die Person ohne meldepflichtige Krankheit verstorben, kann der Verstorbene zu Hause aufgebahrt werden. Das Trauermahl wird organisiert und Einladungen versandt. Später werden die Versicherungen und der Arbeitgeber informiert und ggf. Konten oder Verträge aufgelöst, sowie das Eigentum des Verstorbenen abgeholt bzw. gesichtet (z.B. vom Pflegeheim).

Kirchliches Begräbnis

Zur Pfarreiengemeinschaft Kammeltal gehören verschiedene Gemeindeteile. Dies macht eine einheitliche Regelung bei Beerdigungen notwendig. Die Bestatter wissen in der Regel um diese einheitlichen Vorgaben. Bitte haben Sie Verständnis, dass aus Fairnessgründen keine Ausnahmen gemacht werden können.

  • Absprachen - Ein Beerdigungstermin ist erst nach Rücksprache zwischen Bestatter und Pfarrbüro definitiv. Erst nachdem dieser Termin zwischen Bestatter und Pfarrbüro geklärt ist, nimmt das Pfarrbüro selbstständig und unmittelbar mit den Angehörigen Kontakt auf, um einen Termin für das Trauergespräch zu vereinbaren.

  • Beerdigungstermin - Bestattungen finden in der PG Kammeltal nur an folgenden Wochentagen statt: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag. Wenn möglich, werden die Beerdigungen an den Wochentagen gehalten, an welchen abends ein Gemeindegottesdienst gehalten würde: Dienstag (Behlingen/Ried), Mittwoch (Wettenhausen/Hammerstetten) und Donnerstag (Ettenbeuren). Die hl. Messe am Abend entfällt bei einem Requiem an diesem Tag.

  • Scheidegebete - Die Scheidegebete unter dem Klang der Totenglocke werden in der Regel am Ende der Sonntagsmesse, welche unmittelbar auf den Tod des Verstorbenen folgt, gebetet. Das Scheidegebet besteht aus dem "Vater unser", dem "Ave Maria" und dem "O Herr, gib ihm/ihr die Ewige Ruhe"!

  • Sterberosenkranz - Vor dem Requiem oder dem Wortgottesdienst ist es sinnvoll mit der ganzen Gemeinde den Sterberosenkranz zu beten. Gerade das betrachtende Wiederholen der bekannten Grundgebete vermag den Betenden Trost zu spenden. Daneben ist es das Gebet, das Abbrennen geweihter Kerzen oder die Gabe des Weihwassers, was unseren Verstorbenen - nach der hl. Messe - am meisten hilft. Dieser Flyer hilft Ihnen, wenn Sie mit dem Beten des Rosenkranzes weniger vertraut sind: Wie bete ich den Sterbe- bzw. Totenrosenkranz

  • Gottesdienst - Die Bestattung kann im Anschluss an eine Hl. Messe (d.h. "Requiem") oder einen Wortgottesdienst (jeweils in der Kirche) stattfinden. Manchmal kann es sogar sinnvoll oder geboten sein, lediglich eine Andacht beim Leichenhaus zu halten und im Anschluss den Verstorbenen beizusetzen.

  • Schmuck und Aufbahrung - In den Kirchen können keine Urnen, Fotos oder andere Gegenstände aufgestellt werden. Dafür sind die Leichenhallen und der Grabplatz vorgesehen.

  • Lieder und Gesang - Die Lieder zur Hl. Messe beim Begräbnis (Requiem) sind grundsätzlich Kirchenlieder oder ggf. Instrumentalstücke, wobei maximal ein adäquates Liedstück mit anderem Charakter gewählt werden kann (z.B. Schlager oder Lieblingslied des Verstorbenen). Die Gestaltung im Rahmen eines Wortgottesdienstes ist hierbei freier möglich.

  • Bestattung - Grundsätzlich wird der Sarg oder die Urne während der Feier am Grab abgelassen, sollten es manche unabwendbare Umstände (z.B. Wetter, Hochwasser) nicht anders bestimmen. Dies geschieht deshalb, weil die Feier einerseits von dort ihren ganzen Namen bekommt, nämlich "Beerdigung". Andererseits zeugt es von Wertschätzung und Respekt, wenn das Ablassen von Sarg oder Urne in Anwesenheit der Gemeinde und im feierlichen, eigens dafür vorgesehenen Rahmen stattfindet.

Weiter Fragen

Es gibt viele Fragen rund um den Tod und die Beerdigung. Ist es ja ein Thema, welches jeden Menschen unvermeidlich betrifft. Hier gibt es einige Orientierungshilfen; Sie klicken hierbei auf externe links: