Krankensakramente
"Von der Wiege bis zur Bahre" begleitet uns Gott auf unserem irdischen Pilgerweg durch seine geliebte Kirche. D.h. von der Taufe bis zum Requiem, der Geburt bis zum Tod belgeitet uns Jesus mit seiner heilbringenden Gnade. Lesen Sie hier mehr.
Wird der Mensch alt oder gebrechlich will ihn Gott stützen und begleiten. Dies geschieht durch das Handeln der Kirche in folgender Weise:
* Krankensegen: Fragen Sie beim Pfarrer um einen Krankensegen. Vor einer Operation oder bei jeglicher geistlicher oder körperlicher Krankheit ist dies ein segensreiches Gnadenmittel!
* Krankenkommunion: In unserer PG Kammeltal heißt es auch "Hauskommunion". Diese ist für Menschen, welche selber nicht mehr in die Kirche kommen können, weil sie zu gebrechlich sind oder keine Verwandten, Bekannten oder Nachbarn haben, die sie in die Kirche mitnehmen könnten. Melden Sie sich hierzu beim Pfarramt Wettenhausen. Sie werden dann über das Kommen des Pfarrers informiert. Bereiten Sie eine saubere Tischdecke, Kerzen, Weihwasser und frische Blumen vor, damit der eucharistische Herr bei Ihnen zu Hause gut empfangen werden kann. Gerne können Sie in diesem Rahmen auch das Sakrament der Beichte empfangen oder den Krankensegen.
* Krankensalbung: Sind Sie psychisch oder körperlich schwer krank, sodass damit sogar der Tod eintreten könnte, bitten Sie um das Sakrament der Krankensalbung. Der richtige Zeitpunkt ist dann gekommen, wenn Sie dieses Sakrament noch bewusst, aber bereits im Angesicht des Todes empfangen können. Insofern ist auch die Bezeichnung "Lezte Ölung" nicht falsch, darf aber nicht dazu verleiten, als ob die Krankensalbung den unmittelbaren Tod mit sich brächte.
* Ablass in der Sterbestunde:
Ist ein Priester beim Sterben (bzw. in Lebensgefahr) in der Nähe, so soll dieser den Ablass für die Sterbestunde sprechen.
Ist kein Priester beim Sterben zugegen, so gewährt die Kirche den vollkommenen Ablass in der Todesstunde dem Gläubigen, wenn dieser in seinem Leben einige Gebetsübungen regelmäßig verrichtet hat. In diesem Fall ergänzt die Kirche die zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses üblicherweise notwendigen Bedingungen. Dem Sterbenden soll hierbei ein "Sterbekreuz" in die Hände gegeben werden.
Während der Lebzeit kann ein vollkommener Ablass für die Sterbestunde gewonnen werden, wenn zu den üblichen Bedingungen folgendes Gebet (zu entrichtendes Werk) verrichtet wird: „Herr, mein Gott, schon jetzt nehme ich die Sterbestunde, wie sie auch nach deinem Willen mich treffen mag, mit all ihren Ängsten, Peinen und Schmerzen aus deiner Hand ergeben und willig an."
* Versehgang: Beim Versehgang spendet der Priester drei Sakramente: Die hl. Beichte, die hl. Krankensalbung und die hl. Kommunion.
* Wichtige Dokumente: Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Verfügung für den Todesfall, eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und ein handschriftliches Testament! Weitere Informationen und Hilfen sind im Pfarrbüro zu erfragen.
* Priesterlicher Rat: Warten Sie nicht zu lange bis Sie Ihren Lieben oder sich selbst diese Gnaden zukommen lassen. Es könnte irgendwann zu spät sein, wobei die ganze Ewigkeit davon abhängen kann!