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Firmung

Die Firmung ist der "geistige Ritterschlag". Zusammen mit der hl. Taufe und dem hl. Altarsakrament eines der drei "Initiationssakramente". Lesen Sie hier mehr.

Was passiert bei der Firmung?

Im Kirchenrecht wird das Sakrament der Firmung wunderbar beschrieben: "Das Sakrament der Firmung, das ein Prägemal eindrückt, beschenkt die Getauften, die auf dem Weg der christlichen Initiation voranschreiten, mit der Gabe des Heiligen Geistes und verbindet sie vollkommener mit der Kirche; es stärkt sie und verpflichtet sie noch mehr dazu, sich in Wort und Tat als Zeugen Christi zu erweisen sowie den Glauben auszubreiten und zu verteidigen." (CIC, can. 879)

In Lumen Gentium heißt es: "Durch das Sakrament der Firmung werden die Getauften vollkommener mit der Kirche verbunden; sie werden reich ausgestattet durch eine besondere Kraft des Heiligen Geistes, und sie werden strenger verpflichtet, den Glauben als wahre Zeugen Christi in Wort und Tat zu verbreiten und zu verteidigen.“ (LG 11)

Was braucht man zur Firmung?

  • Firmbewerber: Fähig zum Empfang der Firmung ist jeder Getaufte, der noch nicht gefirmt ist. Außerhalb von Todesgefahr ist zum erlaubten Empfang der Firmung erforderlich, daß jemand, falls er über den Vernunftgebrauch verfügt, gehörig unterrichtet und recht disponiert ist und die Taufversprechen zu erneuern vermag. Die Gläubigen sind verpflichtet, dieses Sakrament rechtzeitig zu empfangen; die Eltern und die Seelsorger, vor allem die Pfarrer, haben dafür zu sorgen, daß die Gläubigen für seinen Empfang gebührend unterrichtet werden und zur rechten Zeit darauf zugehen. Das Sakrament der Firmung ist grundsätzlich den Gläubigen um das Unterscheidungsalter zu spenden.

  • Firmspender: Der ordentliche Spender der Firmung ist der Bischof; gültig spendet dieses Sakrament auch der Priester, der mit dieser Befugnis kraft allgemeinen Rechts oder durch besondere Verleihung der zuständigen Autorität ausgestattet ist. Für jene, die sich in Todesgefahr befinden, hat der Pfarrer und sogar jeder Priester die Befugnis.

  • Chrisam: Das Sakrament der Firmung wird gespendet durch die mit Chrisam auf der Stirn erfolgende Salbung, die unter Auflegung der Hand vollzogen wird, und durch die in den gebilligten liturgischen Büchern vorgeschriebenen Worte. Das Chrisam, das beim Sakrament der Firmung zu verwenden ist, muß vom Bischof geweiht sein, auch wenn das Sakrament von einem Priester gespendet wird.

  • Ort: Es empfiehlt sich, daß das Sakrament der Firmung in der Kirche, und zwar während der Messe gefeiert wird.

  • Firmpate: Dem Firmling soll, soweit dies geschehen kann, ein Pate zur Seite stehen; dessen Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, daß der Gefirmte sich wie ein wahrer Zeuge Christi verhält und die Verpflichtungen, die mit diesem Sakrament verbunden sind, getreu erfüllt. Was ein Firmpate alles mitbringen muss ist auf diesem Blatt beschrieben: Tauf- bzw. Firmpaten (vgl. CIC; can. 880ff.)

Ablauf der Firmung

Firmung und Hochzeit

Katholische Christen, welche heiraten wollen, sollen vor dem Schließen des Ehesakramentes die hl. Firmung erhalten! (vgl. CIC 1065)

Weiterführende externe Links

- Firmung? https://bistum-augsburg.de/Glaube/Sakramente/Firmung

- FAQ's zur Firmung, Firmpaten und häufig auftretenden Fragen https://bistum-augsburg.de/Bistum/Kirchengericht/Haeufige-Anfragen

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