Pfarrgemeinderat
Unser Pfarrgemeinderat in der Wahlperiode 2022-2026:
unsere Mitglieder des Pfarrgemeinderates St. Stephan in alphabetischer Reihenfolge:
Erdinger Oswald
Färber Simon
Greco Marcel Dr.
März Maria
Hummel Sabine
Hundhammer Sonja
Kaiser Manfred
Lauerer Jutta
Reithmeier Brigitte (nicht im Bild)
Rottmann-Börner Rosina
Schmalzl Michael Frater
Schuster Jochen
Steber Johannes
Wegele Markus
1. Vorsitzender:
Johannnes Steber
2. Vorsitzende:
Maria März
Amtliche Mitglieder und die
Vertreter der Hauptamtlichen im PGR
Schraml Gudrun, Gemeindereferentin
Rietzler Daniel, Pfarrer
Die Kirche bewegt sich und Welt wird gestaltet, wenn Frauen und Männer, Junge und Alte sagen, was gesagt werden muss, tun, was getan werden muss und hoffen, was gehofft werden muss. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates haben für die nächsten vier Jahre ein Mandat der gesamten Gemeinde. In allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, wirken sie beratend, koordinierend oder beschließend mit. Der Pfarrgemeinderat verdeutlicht in der Vielfalt des Zeugnisses die Einheit der Sendung der Kirche Jesu.
Im Pfarrgemeinderat ist der Gedanke vom gemeinsamen Priestertum (II.Vatikanisches Konzil) umgesetzt.
Gemeinsames Priestertum bedeutet: Im Volk Gottes gibt es kein oben und unten, kein wichtig oder unwichtig, kein bedeutend oder unbedeutend. Alle sind von Christus unmittelbar berufen und gesandt. Seelsorge ist nicht mehr allein die Betreuung oder die Belehrung durch Priester, sondern ein Prozess, bei dem alle gleichwertige Söhne und Töchter Gottes sind und die unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen genutzt werden. Diese Berufung enthält aber auch den Anspruch: Jede und jeder ist verantwortlich.