Die Kirchenverwaltung der Pfarrei St. Stephan für die Periode 01.01.2025 - 31.12.2031:
Hubert Säuberlich (Kirchenpfleger)
Benedikt Beggel
Markus Fischer
Elisabeth Ginter
Rainer Göppel
Martin Hundhammer
Manfred Kaiser
Jürgen Schmalholz
Marlies Wagner
Unser Pfarrgemeinderat in der Wahlperiode 2022-2026:
unsere Mitglieder des Pfarrgemeinderates St. Stephan in alphabetischer Reihenfolge: Erdinger Oswald Färber Simon Greco Marcel Dr. März Maria Hummel Sabine Hundhammer Sonja Kaiser Manfred Lauerer Jutta Reithmeier Brigitte (nicht im Bild) Rottmann-Börner Rosina Schmalzl Michael Frater Schuster Jochen Steber Johannes Wegele Markus 1. Vorsitzender: Johannnes Steber 2. Vorsitzende: Maria März Amtliche Mitglieder und die Vertreter der Hauptamtlichen im PGR Schraml Gudrun, Gemeindereferentin Rietzler Daniel, Pfarrer Die Kirche bewegt sich und Welt wird gestaltet, wenn Frauen und Männer, Junge und Alte sagen, was gesagt werden muss, tun, was getan werden muss und hoffen, was gehofft werden muss. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates haben für die nächsten vier Jahre ein Mandat der gesamten Gemeinde. In allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, wirken sie beratend, koordinierend oder beschließend mit. Der Pfarrgemeinderat verdeutlicht in der Vielfalt des Zeugnisses die Einheit der Sendung der Kirche Jesu. Im Pfarrgemeinderat ist der Gedanke vom gemeinsamen Priestertum (II.Vatikanisches Konzil) umgesetzt. Gemeinsames Priestertum bedeutet: Im Volk Gottes gibt es kein oben und unten, kein wichtig oder unwichtig, kein bedeutend oder unbedeutend. Alle sind von Christus unmittelbar berufen und gesandt. Seelsorge ist nicht mehr allein die Betreuung oder die Belehrung durch Priester, sondern ein Prozess, bei dem alle gleichwertige Söhne und Töchter Gottes sind und die unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen genutzt werden. Diese Berufung enthält aber auch den Anspruch: Jede und jeder ist verantwortlich.