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Pfarreien, Gottesdienste, Veranstaltungen

Sakramente

Bußsakrament

Das Sakrament der Versöhnung   Das Sakrament der Versöhnung ist ein Geschenk von Gott an uns. Wir brauchen dieses Sakrament nur empfangen wollen. Hierzu können wir in der Bibel folgende Textstelle lesen. "Herr, verzeih mir; denn meine Schuld ist groß. Sieh meine Not und Plage an und vergib mir all meine Sünden!" (Ps 25,11.18) In der Sünde wendet sich der Mensch von Gott ab. Dadurch wendet sich der Menschen von seinem eigenen Wesen ab. Durch die Sünde und Schuld werden in unserer Welt viel Unfrieden und die Gewalt verursacht. Jesus sagte von sich aus: “Ich bin gekommen, um die Sünder zu rufen, nicht die Gerechten“ (Mk 2,17). Jesus wollte durch seine Worte und Taten erreichen, dass die Menschen wieder zu Gott zurückfinden finden konnten. Jesus hat seine Jünger zu beten gelehrt: “Vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern!“ (vgl. Lk 11,4). „Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung!“ Dieses Sprichwort haben vermutlich viele von uns schon einmal im Mund geführt. Es ist aber gar nicht so leicht, sich selbst zu erkennen! Hierzu kann uns der Beichtspiegel im Gotteslob helfen. Beim Empfang des Sakramentes der Versöhnung habe ich in einem geschützten Rahmen (Beichtgeheimnis) mich auszusprechen und mir vom Priester, der im Namen und Auftrag Jesu handelt, das Wort der Vergebung zusprechen zu lassen. Für die Menschen, die schon seit vielen Jahren nicht mehr das Sakrament der Versöhnung empfangen haben, kann folgende Aussage unseres Bischofs Konrad Zdarsa ermuntern: "Es bedarf auch keiner großen Worte, und das Bekenntnis könnte ganz am Anfang auch so lauten: „Meine letzte Beichte war zur Firmung … Ich kann die ganze Zeit gar nicht mehr überblicken. Aber ich möchte einen neuen Anfang machen, möchte von Gott Vergebung empfangen und mehr nach seinen Geboten leben. Bitte helfen Sie mir …“  (Hirtenwort ist am 1. Fastensonntag, 14. Februar 2016) Hinweise zum Empfang des Bußsakraments: Bei uns wird die Beichtgelgenheit in der Regel in der Fastenzeit und in der Adventszeit nach einem Bußgottesdienst angeboten. Das Sakrament der Versöhnung erhalten Sie dann im Beichtstuhl. Einen Termin für ein Beichtgespräch vereinbaren Sie bitte mit unserem Herrn Pfarrer Quintero (TeL: 08233 / 7949-0);

Erstkommunion – Krankenkommunion

Hinweise zur Erstkommunion:Was heißt das? Erstkommunion ist das Ereignis, bei dem ein Mensch zum ersten Mal an dem Sakrament der Eucharistie teilnimmt. Kommunion heißt: Gemeinschaft (Gemeinschaft mit Jesus und den anderen, die das Sakrament ebenfalls empfangen) Eucharistie heißt: Danksagung (griech.) und ist der Leib und das Blut Jesus Christi in den gewandelten Gestalten von Brot und Wein; ist aber auch der Name für die heilige Messe. Sakrament ist ein sichtbares, wirkendes Zeichen. Die Erstkommunion gehört mit der Taufe und der Firmung zu den Eingliederungssakramenten, indem die Empfangenden nun zur vollen Mahlgemeinschaft mit Gott und der Gemeinde aufgenommen werden. Daher wurde im Frühchristentum, bei Erwachsenentaufe heute und den orthodoxen Mitchristen diese drei Sakramente in einer Feier gespendet. Wo sind in Kissing Erstkommunionen? 1x in St. Stephan
2x in St. Bernhard Wann sind die Erstkommunionen? Jedes Jahr am Weißen Sonntag und den beiden Sonntagen danach; im Wechsel beginnend in einem Jahr in St. Stephan, im nächsten in St. Bernhard. Wer kann zur Erstkommunion? In unserer Pfarrei gehen die Kinder der 3. Klasse Grundschule bzw. anderer Schulen oder wenn sie 9 bzw. 10 Jahre alt sind zur ersten Heiligen Kommunion.
Wichtigstes Zulassungskriterium ist die Fähigkeit, die eucharistische von gewöhnlicher Speise unterscheiden zu können.
Um zur Erstkommunion gehen zu können, muss ein Kind römisch-katholisch oder orthodox-uniert sein.
Schon in diesem Alter ist es gut, wenn das Kind selbst dem Empfang dieses Sakramentes zustimmt. Wie wird angemeldet? In der Regel werden die Familien mit ihren Kindern frühzeitig angeschrieben.
Sollten Sie neu zugezogen sein und daher noch nicht erfasst sein, wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro.
Das offizielles Anmeldeformular und das Formular für die Veröffentlichung von Bildern und Texten ihrer Kinder reichen Sie bitte im Pfarrbüro ein. Was wird benötigt? Falls das Kind nicht in Kissing getauft wurde, wird die Kopie einer Taufurkunde oder ein Taufschein benötigt.
Für die Erstkommunionfeier später eine Kommunionkerze und verschiedenes Material für die Vorbereitung (s.u.). Wie wird vorbereitet? Neben dem Religionsunterricht in der Schule werden die Kinder in Weggottesdiensten vorbereitet. Diese werden von hauptberuflichen pastoralen Mitarbeiter geleitet. Den Eltern steht es frei, unterschiedliche Aktionen für die Kinder anzubieten. Ein wichtiger Teil, auf den extra vorbereitet wird, ist der Empfang des Sakramentes der Versöhnung (Sakrament der Buße oder die Beichte; siehe unter Bußsakrament). Link: www.katholisch.de   Hinweis zu Krankenkommunion:Wenn Sie selbst oder ein Angehöriger schwerkrank oder gebrechliche sind und die Krankenkommunion zu Hause empfangen möchten, dann setzen Sie sich bitte mit dem Pfarrbüro in Verbindung (Tel.: 08233/79490). Pfarrer Alfredo Quintero bringt gerne den "Leib Christi" zu Ihnen ins Krankenzimmer.

Firmung

    Firmung   Firmung bedeutet Stärkung, Festigung, Bekräftigung.Durch das Sakrament der Firmung bekräftigt und besiegelt Gott, was er in der Taufe begonnen hat. Der Bischof zeichnet dem Firmling mit Chrisam ein Kreuz auf die Stirn; dabei spricht er: "Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist." Was in der Firmung geschieht, ist nicht Menschenwerk, sondern Gottes Gabe. Der Heilige Geist selber wird uns geschenkt; er ist die Gabe Gottes, die uns ganz durchdringt. Er will uns aufmerksam und aufgeschlossen machen für das, was Christus für uns bedeutet und von uns erwartet. Der Heilige Geist gibt uns die Kraft, als Christen zu leben und Zeugnis für Christus zu geben. Die Firmung wird auch ein Siegel genannt. Es kennzeichnet uns als Christen und zeigt, dass wir Christus in seiner Kirche dienen möchten. Gaben des Heiligen GeistesIm Anschluss an den Propheten Jesaja (11,1-3) sprechen wir von den "sieben Gaben des Heiligen Geistes": vom Geist der Weisheit und der Einsicht, des Rates, der Erkenntnis und der Stärke, der Frömmigkeit und der Gottesfurcht. Es sind grundlegende. Fähigkeiten gemeint, die Gott uns schenkt, damit wir als Christen leben können. Wenn wir darum bitten, beten wir um die ganze Fülle der Gaben des Heiligen Geistes. (Die Zahl 7 ist eine symbolische Zahl und bezeichnet Fülle.) Die Kirche kennt noch viele andere Gnadengaben (,Charismen"). Sie dienen zum Aufbau der Gemeinde und unterstützen die Verkündigung des Evangeliums. In jeden Menschen hat Gott solche Begabungen und Fähigkeiten hineingelegt wie Samenkörner. Der Heilige Geist lässt sie wachsen und Frucht bringen. Glaubengehört zur Wortgruppe von "lieb" und bedeutet ursprünglich "für lieb halten, gutheißen". Das hebräische Wort für Glauben ist von derselben Grundform abgeleitet wie "Amen" und bedeutet: sich fest machen und Bestand haben, als zuverlässig festhalten, vertrauen. Glauben im Sinne von Vertrauen ist die einzige tragfähige "Brücke" zwischen Personen: ich glaube dir, ich baue auf dich. Christlich glauben heißt: sich an Jesus Christus festhalten, das Wort Jesu hören, bejahen, bewahren und befolgen; sich und sein Leben Gott, dem Schöpfer und Vater im Himmel, anvertrauen, genau wie Jesus es tat. Im Apostolischen Glaubensbekenntnis finden wir eine Zusammenfassung dessen, was die Christen von Gott, von seinem Handeln und seiner Verheißung bekennen und worauf sie sich in ihrem Leben verlassen.   Praktisches In unserer Pfarrei werden die Jugendlichen im Alter von 14 Jahren gefirmt. Der entsprechende Jahrgang wir von uns angeschrieben und zur persönlichen Anmeldung und einem Gespräch eingeladen. Die Firmvorbereitung beinhaltet das Mitmachen an einem Projekt, das Mitfeiern der Gottesdienste, das Erleben des Firmwochenendes, die Teilnahme an Firmlingstreffen, den Empfang des Bußsakraments und der Stellprobe. In Kissing wird die Firmung für gewöhnlich in den Monaten Juni oder Juli sein, je nachdem welchen Termin uns das bischöfliche Ordinariat in Augsburg uns zuteilt.    

Krankensalbung – Was Sie wissen sollten.

Welche biblische Grundlage gibt es?Im Jakobusbriefes heißt es: "Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben." (Jak 5,14-15)   Wann wird die Krankensalbung gespendet?Die Krankensalbung wir bei langer oder schwerer Krankheit, vor Operationen und bei psychischen Erkrankungen, etwa Depressionen vom Priester gespendet. Die geschieht immer auf Wunsch der Angehörigen oder des Patienten/ der Patientin gespendet. Die Krankensalbung kann auch mehrmals im Leben eines Menschen empfangen werden. Bei Verstorbenen kann keine Krankensalbung gespendet werden. Die Krankensalbung ist kein Sterbesakrament. Was bedeutet dann Wegzehrung?Seit dem II. Vatikanischen Konzil wird damit das eigentliche Sterbesakrament bezeichnet. Dabei empfängt der Sterbende zum letzten Mal die heilige Kommunion. Diese kann auch eine Kommunionhelferin oder ein –helfer spenden. Muss das Zimmer für die Krankensalbung besonders geschmückt werden?Nein, das ist nicht nötig. Der Priester bringt alle nötigen Dinge mit. Mit welchem Öl wird der Kranke gesalbt?Es wir mit dem Krankenöl gesalbt. Dieses besteht aus Olivenöl und Rosenöl. Das Krankenöl wird vom Bischof bei der Chrisam-Messe geweiht. Wer darf das Sakrament der Krankensalbung spenden?Die Krankensalbung kann nur ein Priester spenden. An wen muss ich mich wenden, wenn ich für einen Angehörigen die Krankensalbung möchte?In Kissing melden Sie sich im örtlichen Pfarramt, St.-Bernhard-Platz 2, Tel.: 08233/79490. Die Mitarbeiter werden es an Pfarrer Quintero oder an seine Vertretung weitergeben.

Taufe

Sie möchten Ihr Kind zur Taufe anmelden, ... oder Sie wollen sich selbst zur Taufe anmelden Die Taufe ist ein Sakrament - ein sichtbares, wirkendes Zeichen - der katholischen Kirche. Sie ist ein Zeichen der Bekehrung und der Lebenswende hin zu Jesus Christus und des Bekenntnisses zu ihm. Mit der Taufe wird ein Mensch in die Gemeinschaft der Glaubenden - die Kirche - aufgenommen. Was ist zu tun?Egal, ob Sie Ihr Kind oder sich selbst für die Taufe anmelden wollen, nehmen Sie Kontakt mit der Kirchengemeinde über das Pfarrbüro auf. Dort werden Ihnen, je nach den besonderen Situationen, die nächsten nötigen Schritte erklärt und die entsprechenden Unterlagen gegeben. Auf jeden Fall – besonders wenn Sie sich selbst anmelden oder Ihr Kind, das schon im Schulalter ist – wird der Pfarrer sich im Gespräch persönlich mit Ihnen bzw. Ihrem Kind unterhalten.   Vorab einige Informationen: Wo wird getauft?Getauft wird bei uns in Kissing in der Pfarrkirche St. Stephan und in der Kirche St. Bernhard. Wann sind Taufen?Termine für Taufen sind einmal im Monat entweder in St. Stephan oder in St. Bernhard. Tauftermine 2024 Bis wann sollen Sie ihr Kind bzw. sich selbst anmelden?So früh als möglich, wenn es geht 8 – 4 Wochen vor dem gewünschten Tauftermin. Es wird dann ein Termin für das Taufgespräch ausgemacht. Was wird benötigt?Ein ausgefülltes Anmeldeformular, das Sie im Pfarrbüro erhalten, die Geburtsurkunde, der Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke, für die Tauffeier eine Taufkerze. Was ist mit den Paten?Religiöse Erziehung wird nicht immer leicht sein, da ist es schön, wenn man jemanden verlässlich zur Seite hat. Religiöse Erziehung ist ein Hineinführen – auch durch Vorleben – in den katholischen Glauben. Daher sind Voraussetzungen für das Patenamt: katholisches Bekenntnis und Zugehörigkeit zur katholischen Kirche, mindestens 16 Jahre alt und gefirmt. Zudem soll die Lebensführung mit dem zu übernehmenden Dienst vereinbar sein. Weiterhin bestimmt das Kirchenrecht: der Pate darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein und ein Getaufter, der nicht einer katholischen, kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Mitpaten als Taufzeuge zugelassen werden. Wenn der Pate, die Patin nicht in Kissing wohnt, benötigen wir einen Taufschein des Paten. Dies ist eine Bescheinigung, dass der Pate / die Patin getauft wurde, nicht aus der Kirche ausgetreten ist und die Rechte des Patenamtes ausüben darf. Diese Urkunde wird in der Pfarrgemeinde ausgestellt, in der der Pate, die Patin getauft wurde. Pfarrbüro Kissing - St. Bernhard-Platz 2 - 86438 Kissing - Tel: 08233 / 79490

Trauung

Sie möchten kirchlich (katholisch) heiraten.   Was heißt das? „Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen“ 1, empfängt seine Bedeutung und Kraft aus der Schöpfung; für die Christen wird er zudem zu einer Höheren Würde erhoben, da er zu den Sakramenten 2 des Neuen Bundes gezählt wird. Die kirchliche Trauung ist ein rechtlicher Vorgang, begründet im katholischen Eherecht des katholischen Rechtsbuches (CIC). Aus diesem Grunde sind schon im Vorfeld der Trauung einige schriftliche und protokollarische Aufwendungen erforderlich. „Wenn die Einstellung der Brautleute, die eine kirchliche Trauung wünschen, erheblich von der katholischen Auffassung über die Ehe abweicht, ist eine längere Zeit der Vorbereitung erfoderlich, in der ihnen das rechte Eheverständnis nahegebracht werden soll.“3   Was ist zu tun? Wenden Sie sich frühzeitig – am besten vor der endgültigen Festlegung des Hochzeittermins – an das Pfarrbüro. Hierbei erfahren Sie, ob zu Ihrem angedachten Termin kirchlicherseits eine Trauung möglich ist.
Bei diesem Gespräch erfahren Sie, welche Unterlagen nötig sind, welche besonderen Umstände man bedenken müsste oder welche rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssten.
Im Prinzip kann jeder getaufte Katholik die Ehe mit seinem Wunschpartner/-partnerin eingehen, jedoch bedarf es bei nicht katholischen Partnern/Partnerin eine Dispens (= Ausnahmeregelung), die nur der Bischof bzw. das Ordinariat geben kann.
Von großer Bedeutung ist im Rahmen der Ehevorbereitung das Traugespräch. Entscheidend geht es dabei einmal um die Klärung und Erledigung der rechtlichen Fragen (Ehevorbereitungsprotokoll), wo weitere Ausnahmeregelungen besprochen werden können und zum anderen um ein persönliches Glaubensgespräch mit dem Pfarrer oder dem Traugeistlichen z. B. um das kirchliche Verständnis der Ehe und den Ehewillen des Paares.
Um das Traugespräch zu bekräftigen und den verbindlichen Charakter der Eheschließung zu dokumentieren, unterzeichnen die Ehepartner vor dem Pfarrer oder Geistlichen das Ehevorbereitungsprotokoll. Zu Ihrer ganz persönlichen Vorbereitung besuchen Sie ein Ehevorbereitungsseminar. Sie denken über Gottes Spuren auf dem Weg Ihrer Partnerschaft nach und tauschen sich mit anderen Paaren über den „Mehrwert“ der kirchlichen Trauung aus.
Die Seminare werden in unterschiedlicher Form in unserer Umgebung (im Dekanat Friedberg oder Augsburg) angeboten. Die Termine können Sie bei der Anmeldung erfragen.   Was brauchen Sie? Für Ihr „kirchliches Aufgebot“ benötigen Sie Ihre Taufscheine. Diese erhalten Sie in Ihren jeweiligen Taufpfarrämtern. Geben Sie bei der Beantragung an: „Zum Zweck der Eheschließung“. Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen!   1 CIC can. 1055, §1
2 Ein Sakrament ist ein sichtbares, wirkendes Zeichen.
3 in: Die Feier der Trauung, Pastorale Einführung B I 17   Diesen Text können Sie auch als PDF-Datei herunterladen, speichern und ausdrucken: Trauung