Sakramente
Bußsakrament
Erstkommunion – Krankenkommunion
2x in St. Bernhard Wann sind die Erstkommunionen? Jedes Jahr am Weißen Sonntag und den beiden Sonntagen danach; im Wechsel beginnend in einem Jahr in St. Stephan, im nächsten in St. Bernhard. Wer kann zur Erstkommunion? In unserer Pfarrei gehen die Kinder der 3. Klasse Grundschule bzw. anderer Schulen oder wenn sie 9 bzw. 10 Jahre alt sind zur ersten Heiligen Kommunion.
Wichtigstes Zulassungskriterium ist die Fähigkeit, die eucharistische von gewöhnlicher Speise unterscheiden zu können.
Um zur Erstkommunion gehen zu können, muss ein Kind römisch-katholisch oder orthodox-uniert sein.
Schon in diesem Alter ist es gut, wenn das Kind selbst dem Empfang dieses Sakramentes zustimmt. Wie wird angemeldet? In der Regel werden die Familien mit ihren Kindern frühzeitig angeschrieben.
Sollten Sie neu zugezogen sein und daher noch nicht erfasst sein, wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro.
Das offizielles Anmeldeformular und das Formular für die Veröffentlichung von Bildern und Texten ihrer Kinder reichen Sie bitte im Pfarrbüro ein. Was wird benötigt? Falls das Kind nicht in Kissing getauft wurde, wird die Kopie einer Taufurkunde oder ein Taufschein benötigt.
Für die Erstkommunionfeier später eine Kommunionkerze und verschiedenes Material für die Vorbereitung (s.u.). Wie wird vorbereitet? Neben dem Religionsunterricht in der Schule werden die Kinder in Weggottesdiensten vorbereitet. Diese werden von hauptberuflichen pastoralen Mitarbeiter geleitet. Den Eltern steht es frei, unterschiedliche Aktionen für die Kinder anzubieten. Ein wichtiger Teil, auf den extra vorbereitet wird, ist der Empfang des Sakramentes der Versöhnung (Sakrament der Buße oder die Beichte; siehe unter Bußsakrament). Link: www.katholisch.de Hinweis zu Krankenkommunion:Wenn Sie selbst oder ein Angehöriger schwerkrank oder gebrechliche sind und die Krankenkommunion zu Hause empfangen möchten, dann setzen Sie sich bitte mit dem Pfarrbüro in Verbindung (Tel.: 08233/79490). Pfarrer Alfredo Quintero bringt gerne den "Leib Christi" zu Ihnen ins Krankenzimmer.
Firmung
Krankensalbung – Was Sie wissen sollten.
Taufe
Trauung
Bei diesem Gespräch erfahren Sie, welche Unterlagen nötig sind, welche besonderen Umstände man bedenken müsste oder welche rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssten.
Im Prinzip kann jeder getaufte Katholik die Ehe mit seinem Wunschpartner/-partnerin eingehen, jedoch bedarf es bei nicht katholischen Partnern/Partnerin eine Dispens (= Ausnahmeregelung), die nur der Bischof bzw. das Ordinariat geben kann.
Von großer Bedeutung ist im Rahmen der Ehevorbereitung das Traugespräch. Entscheidend geht es dabei einmal um die Klärung und Erledigung der rechtlichen Fragen (Ehevorbereitungsprotokoll), wo weitere Ausnahmeregelungen besprochen werden können und zum anderen um ein persönliches Glaubensgespräch mit dem Pfarrer oder dem Traugeistlichen z. B. um das kirchliche Verständnis der Ehe und den Ehewillen des Paares.
Um das Traugespräch zu bekräftigen und den verbindlichen Charakter der Eheschließung zu dokumentieren, unterzeichnen die Ehepartner vor dem Pfarrer oder Geistlichen das Ehevorbereitungsprotokoll. Zu Ihrer ganz persönlichen Vorbereitung besuchen Sie ein Ehevorbereitungsseminar. Sie denken über Gottes Spuren auf dem Weg Ihrer Partnerschaft nach und tauschen sich mit anderen Paaren über den „Mehrwert“ der kirchlichen Trauung aus.
Die Seminare werden in unterschiedlicher Form in unserer Umgebung (im Dekanat Friedberg oder Augsburg) angeboten. Die Termine können Sie bei der Anmeldung erfragen. Was brauchen Sie? Für Ihr „kirchliches Aufgebot“ benötigen Sie Ihre Taufscheine. Diese erhalten Sie in Ihren jeweiligen Taufpfarrämtern. Geben Sie bei der Beantragung an: „Zum Zweck der Eheschließung“. Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen! 1 CIC can. 1055, §1
2 Ein Sakrament ist ein sichtbares, wirkendes Zeichen.
3 in: Die Feier der Trauung, Pastorale Einführung B I 17 Diesen Text können Sie auch als PDF-Datei herunterladen, speichern und ausdrucken: Trauung