Kirchenverwaltung
Wahlperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2024
Allgemeines zur Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung ist verantwortlich für Finanzen, Personal und Gebäude. Die Wahlperiode beträgt jeweils sechs Jahre.
Die wichtigsten Aufgaben der Kirchenverwaltung:
Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens
Aufstellung eines jährlichen Haushaltsplans
Erstellung der Jahresabrechnung
Regelung der ortskirchlichen Bedürfnisse (z.B. Kirchenunterhalt, Unterhalt des Kindergartens und des Pfarrheims)
Entscheidung über Neu- und Umbauten