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Pfarreien, Gottesdienste, Veranstaltungen

Kirchenverwaltung

Wahlperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2024

 

Allgemeines zur Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung ist verantwortlich für Finanzen, Personal und Gebäude. Die Wahlperiode beträgt jeweils sechs Jahre.

Die wichtigsten Aufgaben der Kirchenverwaltung:

  • Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens

  • Aufstellung eines jährlichen Haushaltsplans

  • Erstellung der Jahresabrechnung

  • Regelung der ortskirchlichen Bedürfnisse (z.B. Kirchenunterhalt, Unterhalt des Kindergartens und des Pfarrheims)

  • Entscheidung über Neu- und Umbauten