Sakramente / Segnungen
Eintritt in die Kirche
Bitte denken Sie daran, dass Sie eventuell auch gleich einen Termin für Ihre kirchliche Trauung planen – so bleiben Sie im Segen des Herrn.
Kommen Sie reichlich und gerne zu unseren Gottesdiensten und den Beichtangeboten. Gerne unterstützen wir Sie auch hier.
Erstkommunion / Beichte
nach Herbert Fuchs (1983) Welcher Mensch oder welche Sache ist dir wichtiger als Gott? Woran denkst du morgens zuerst und abends zuletzt? Wirst du in deinem Denken und Handeln von abergläubischen Vorstellungen bestimmt? Haben Wahrsagerei, Horoskope und Magie Einfluss auf dein Leben oder das deiner Angehörigen? Fragst du bei deinen Planungen und Entscheidungen nach Gottes Willen? Nimmst du dir genügend Zeit zum Hören auf Gottes Wort oder fliehst du in Arbeit und Ablenkung? Mit welchen Menschen lebst du in Spannungen? Wem begegnest du gleichgültig, voll Vorwurf und Verachtung innerhalb oder außerhalb deiner Familie? Bist du bereit, über deinen persönlichen Wirkungskreis hinaus Verantwortung zu tragen? Gibt es einen Menschen, dem du etwas nicht vergeben und vergessen kannst? Versuchst du, anderen äußerlich oder innerlich zu helfen, oder suchst du nur Hilfe für dich selbst? Ist Gottes Gebot auch auf sexuellem Gebiet für dich maßgebend, sowohl im Hinblick auf andere als auch für dich selbst? Welches sind die Beweggründe für dein Versagen auf diesem Gebiet? Hast du dir etwas unrechtmäßig angeeignet oder Geliehenes noch nicht zurückgegeben? Was brauchst du nicht unbedingt, das aber ein anderer dringend nötig hat? Erhält Gott seinen Anteil von deinem Verdienst? Wen hast du belogen? Über wen hast du mündlich oder schriftlich wissentlich falsch oder lieblos geurteilt? Wen beneidest du heimlich um Aussehen oder Ansehen, um Gaben, Stellung und Besitz? Empfindest du Mitfreude oder Verbitterung, wenn du dich mit anderen vergleichst? Bist du bereit, alles aus Gottes Hand entgegenzunehmen – auch, was deinen Wünschen nicht entspricht oder dir unbegreiflich erscheint? In welchem Sinn gebrauchst du die Worte „Schicksal“ oder „Zufall“? Das große Angebot für Dich:
Nach diesen Fragen bist Du vielleicht am Ende deiner Wege. Christus aber spricht: „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht hinausstoßen!“ – Das gilt ohne Einschränkung auch für Dich!
Schreibe Deine Antworten ruhig auf und besprich sie mit einem Seelsorger oder einer Seelsorgerin. Du kannst voller Vertrauen kommen. Du wirst verstanden werden. Bedenke aber, dass Du bei diesem Gespräch letztlich nicht vor einem Menschen, sondern vor dem heiligen Gott stehst!
Firmung
In der Firmung wird die Taufe aktualisiert. Du gibst Zeugnis von deinem Glauben.
Das geht aber nicht (nur) aus eigener Kraft. Du brauchst „spirit“, eben den Heiligen Geist, um dich als Christ fit zu machen für Deinen eigenen Lebens- und Glaubensweg. Firmalter In unserer Pfarreiengemeinschaft werden die Jugendlichen, die in der 6. und 7. Klasse sind, gefirmt. Aber im Jahr 2025 werden auch Firmlinge, die in der 8. Klasse sind, zur Firmung gehen können. Es sollen lt. Dekan mind. 50 Jugendliche sein. Firmort Auf Grund des ausreichenden Platzes wird St. Wolfgang in Syrgenstein der Firmort sein. Firmvorbereitung Bevor die Vorbereitung beginnt, werden die Jugendlichen von uns angeschrieben. Die Vorbereitungen werden mit „Firmmüttern und -vätern“ umgesetzt. Es liegt im eigenen Interesse sonntags zur Heiligen Messe zu kommen, damit der Firmling den Ablauf der Messe, die Gebete und Lieder besser kennen lernt. An einigen besonderen Festen dürfen die Firmlinge die Heiligen Messen mitgestalten. Firmpate Als Firmpate sind katholische Erwachsene ab 18 Jahren mit eigener Firmung zugelassen, die nicht aus der Kirche ausgetreten sind. Sie sollten rechtzeitig eine Patenbescheinigung bei ihrer Taufpfarrei anfordern. Eine einfache Bescheinigung wie bei der Taufe gilt nur, wenn der Firmpate in unserer PG gemeldet ist. Falls der Firmpate in unserer PG getauft wurde, reicht eine einfache Info an das Pfarrbüro. Zur PG gehört Bachhagel (ohne Burghagel und Oberbechingen), Landshausen, Staufen, Syrgenstein mit Ballhausen und Zöschingen. Die Feier der Firmung Zur Firmung kommt immer ein Bischof oder sein Stellvertreter. Die eigentliche Feier der Firmung findet innerhalb einer Heiligen Messe statt. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Nach der Kirche verbringt man den restlichen Tag mit den Firmpaten im Kreise der Familie, feiert gemeinsam oder unternimmt einen gemeinsamen Ausflug.
Hausweihe
Kirchliche Trauung
Damit die Trauung stattfinden kann, muss das Brautpaar zunächst mit einem Priester Kontakt aufnehmen. Das ist in der Regel der Pfarrer der Pfarrei Ihres Wohnsitzes.
Wenn Sie die Hochzeit an einem anderen Ort feiern wollen, kann der Wohnortpfarrer eine Trauüberweisung an den trauenden Priester ausstellen.
Das Brautpaar muss Taufbescheinigungen der beiden Pfarreien vorlegen, in denen die Brautleute getauft wurden. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als sechs Monate sein. EhevorbereitungWir laden Paare, die sich kirchlich trauen wollen, zu einem Ehevorbereitungsseminar ein.
Nehmen Sie sich die Zeit, zusammen mit anderen Paaren über diesen wichtigen Lebens-Schritt in Austausch und Gespräch zu kommen.
Erfahrene Referenten klären dazu Ihre persönlichen Fragen und geben Ihnen Material zur Gestaltung Ihrer persönlichen kirchlichen Hochzeit an die Hand. Alle wichtigen Informationen rund um die kirchliche Trauung in der Diözese Augsburg und regionale Termine zur Ehevorbereitung finden Sie unter
hochzeit-kirchlich.de. Weitere InformationenKontakt für die Eheschließung innerhalb der Pfarreiengemeinschaft:
Pfarrbüro
Schulstr. 7
89428 Syrgenstein
Tel: 09077 292
Fax: 09077 70 88 11
E-Mail: pg.syrgenstein@bistum-augsburg.de
Krankensalbung / Hauskommunion / Krankenkommunion
Pfarrer Lucas, Pfarrbüro Syrgenstein, Tel 292 KrankensalbungDas Sakrament der Krankensalbung ist vielen Älteren evtl. noch bekannt unter dem Begriff „Letzte Ölung“. Es geht jedoch bei diesem Sakrament nicht um ein Sterbesakrament, sondern um ein Sakrament der Stärkung und der Ermutigung und Zusage, dass Gott auch in der Krankheit immer an der Seite des Kranken ist. Gesalbt werden Stirn und Hände des Kranken. Dazu spricht der Priester: „Durch diese Heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes. Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich; in seiner Gnade richte er dich auf. Amen.“ Es wird geweihtes Öl für die Salbung verwendet. Das Sakrament wird in der Regel durch den zuständigen Priester gespendet. Hauskommunion / KrankenkommunionAuch kranke, gehbehinderte oder alte Menschen, die ihre Wohnung nicht mehr verlassen können, oder die im Pflegeheim oder im Krankenhaus leben, müssen nicht auf den Kommunionempfang verzichten. Pfarrer oder Kommunionhelfer kommen gerne zu Ihnen und bringen die Heilige Kommunion. Bitte wenden Sie sich an das Pfarramt (Tel. 292), wenn Sie für sich oder für einen Angehörigen die Krankenkommunion wünschen.
Regelmäßige Messfeiern / Gottesdienstanzeiger
Taufe
Verlust durch Tod
Leider entsteht oft der Eindruck, als gehöre ein Verstorbener sofort in „professionelle“ Hände. Der Tote darf mindestens 24, in der Regel 36 Stunden in der Wohnung bleiben. So haben alle Betroffenen Zeit, in Ruhe persönlich Abschied zu nehmen. Nehmen Sie sich diese Zeit!Auch die Kinder sollten offen in das Abschiednehmen einbezogen werden. Verschweigen irritiert und verunsichert sie mehr als offenes Sprechen über den Tod und den Verstorbenen. Auf dein Wort, Herr,
will ich hinausfahren
in das Meer meiner Traurigkeit,
ich will mein Netz auswerfen
und darauf vertrauen,
dass ich gegen alle menschliche Vernunft
Hoffnung für ein gutes Morgen,
Kraft zum Weiterleben,
Liebe, um aufzustehen,
fangen kann.
Ja, das will ich glauben. Verfasser unbekannt