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Pfarreien, Gottesdienste, Veranstaltungen

Kirchenverwaltung Sy 2024

Während der Pfarrgemeinderat (PGR) den Pfarrer in Seelsorgeangelegenheiten berät und unterstützt, ist die Kirchenverwaltung (KV) Organ und gesetzlicher Vertreter der örtlichen Kirchengemeinde sowie Kirchenstiftung in Vermögensangelegenheiten.

Wenngleich die KV und der PGR ihren je eigenen Aufgabenbereich haben, ist im Gesamtinteresse der Pfarrei eine gute Zusammenarbeit beider Gremien unverzichtbar, die auch satzungsgemäß gewährleistet wird.

Zusammensetzung des KV 2024

Die KV besteht aus Pfarrer Ijabani Lucas als ihrem Vorstand und – aus vier KV-Mitgliedern (Melanie Schnürer, Olaf Lohberger, Bernhard Klaiber und Norbert Wörle sowie Kirchenpflegerin Silvia Kraus), die jeweils für sechs Jahre gewählt wurden.

Aufgaben der Kirchenverwaltung

Gemeinsam mit der (Erz-)Bischöflichen Finanzkammer als Stiftungsaufsichtsbehörde obliegt unserer KV die rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Sorge vor Ort für eine würdige Feier des Gottesdienstes, für die Glaubensverkündigung und den breitgefächerten Dienst am Nächsten. Der hierfür erforderliche Personal- und Sachaufwand wird in den jährlichen Haushaltsplan eingestellt, von der KV beschlossen und seitens der Bischöflichen Finanzkammer nach Maßgabe seiner Genehmigung aus diözesanem Kirchensteueraufkommen bezuschusst, soweit pfarrliche Eigenmittel nicht ausreichen. Wie auch alle sonstigen Beschlüsse der KV, die stets eine Sicherstellung der ortskirchlichen Bedürfnisse bezwecken, wird der Haushaltsplan von Pfarrer Ijabani Lucas und Kirchenpflegerin Silvia Kraus vollzogen. Unter Beachtung des „Vier-Augen-Prinzips“ ordnet der Pfarrer herkömmlich die Annahme und Auszahlung fälliger Beträge an; dem Kirchenpfleger obliegt sodann die ordnungsmäßige Kassen- und Rechnungsführung.
Bei Bedarf können für einzelne Bereiche Beauftragte aus der Mitte der KV benannt werden, die sich etwa um ein Pfarrheim, einen Kindergarten oder andere pfarrliche Einrichtungen besonders kümmern.