Pfarrgemeinderat
Dem Pfarrgemeinderat gehören neben den gewählten auch berufene Mitglieder an, sowie der Pfarrer der Kirchengemeinde. Der Pfarrgemeinderat trifft sich mindestens viermal jährlich zu Sitzungen.
Die Aufgabe des Pfarrgemeinderats ist es, in allen Angelegenheiten die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend und beschließend mitzuwirken.
Dies beinhaltet auch Vorschläge und Anträge einzubringen für die Abläufe in der Pfarrei und Entwürfe zu erarbeiten für zeitgemäße oder notwendige Veränderungen.
Der Pfarrgeimeinderat ist nicht gleichzusetzen mit dem Pastoralrat, der nach can. 536 CIC unter Leitung des Pfarrers nur die Aufgabe hat, bei der Förderung der Seelsorgstätigkeit mitzuhelfen.
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Mitglieder des Pfarrgemeinderats:
Rosi Grandl (Vorsitzende)
Peter Köck
Regina Maria Lindner
Leonhard Lipp
Eric von Michaelis
Rosi von Michaelis
Helga Pertold